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Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in den Institutsambulanzen im Rahmen der Praktischen AusbildungGesetzliche Vorgaben (§ 8 PsychThG): mind. 600 ambulante Stunden In der PDF-Dateit im unten angegebenen Link werden die Institute getrennt nach Ausbildungsschwerpunkt in alphabetischer Reihenfolge dargestellt. Die Angaben entsprechen dem Informationsstand vom Frühjahr 2008. |
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