PiA-Netz-Hamburg

Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in den Institutsambulanzen im Rahmen der Praktischen Ausbildung

Gesetzliche Vorgaben (§ 8 PsychThG): mind. 600 ambulante Stunden

In der PDF-Dateit im unten angegebenen Link werden die Institute getrennt nach Ausbildungsschwerpunkt in alphabetischer Reihenfolge dargestellt. Die Angaben entsprechen dem Informationsstand vom Frühjahr 2008.

Einnahmen Ausbildung (pdf)